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   LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16   

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https://dejure.org/2016,20581
LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16 (https://dejure.org/2016,20581)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.2016 - 7 Sa 7/16 (https://dejure.org/2016,20581)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 2016 - 7 Sa 7/16 (https://dejure.org/2016,20581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    MTV (Anl. K, § 16 BetrAVG, §§ ... 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 ZPO, § 77 Abs. 2 S. 1 BetrVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 1 b Abs. 1 S. 4 BetrAVG, § 151 BGB, § 242 BGB, § 67 Abs. 4 ArbGG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung des Ruhegeldes entsprechend der Steigerung der Gehaltstarife; Unbegründete Feststellungsklage eines vorzeitig ausgeschiedenen Betriebsrentners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung des Ruhegeldes entsprechend der Steigerung der Gehaltstarife; Unbegründete Feststellungsklage eines vorzeitig ausgeschiedenen Betriebsrentners

  • rechtsportal.de

    Anpassung des Ruhegeldes entsprechend der Steigerung der Gehaltstarife

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16
    Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder sonstige Vergünstigung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 15.5.201, 3 AZR 610/11; zit. nach juris).

    Dem Verhalten des Arbeitgebers wird eine konkludente Willenserklärung entnommen, die vom Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB angenommen werden kann (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 15.5.201, 3 AZR 610/11; zit. nach juris).

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 10.12.2013, 3 AZR 832/11; zit. nach juris).

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nur entstehen, wenn keine andere kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 15.5.201, 3 AZR 610/11; 24.11.2004, 10 AZR 202/04; zit. nach juris).

    Eine betriebliche Übung entsteht demnach nicht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 18.4.2007, 4 AZR 653/05; zit. nach juris).

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 10.12.2013, 3 AZR 832/11; zit. nach juris).

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchssteller (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 29.8.2012, 10 AZR 571/11; zit. nach juris).

    Die Arbeitgeberin darf auch die Folgen einer verweigerten Anpassung für das Ansehen seines Unternehmens und die Kreditfähigkeit im Rahmen seiner Ermessensentscheidung berücksichtigen (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 29.11.1988, 3 AZR 184/87; zit. nach juris).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16
    Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder sonstige Vergünstigung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 15.5.201, 3 AZR 610/11; zit. nach juris).

    Dem Verhalten des Arbeitgebers wird eine konkludente Willenserklärung entnommen, die vom Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB angenommen werden kann (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 15.5.201, 3 AZR 610/11; zit. nach juris).

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nur entstehen, wenn keine andere kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 15.5.201, 3 AZR 610/11; 24.11.2004, 10 AZR 202/04; zit. nach juris).

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 10.12.2013, 3 AZR 832/11; zit. nach juris).

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 10.12.2013, 3 AZR 832/11; zit. nach juris).

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16
    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. nur BAG, 15.4.2014, 3 AZR 288/12; 17.1.2012, 3 AZR 135/10; zit. nach juris).

    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG, 15.4.2014, 3 AZR 288/12; 12.11.2013, 3 AZR 356/12; zit. nach juris).

  • ArbG Hamburg, 18.11.2015 - 3 Ca 247/15

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassungsverfahren nach Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18.11.2015 ( 3 Ca 247/15) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. November 2015 zum Aktenzeichen 3 Ca 247/15 abzuändern und.

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, 8.12.2015, 3 AZR 267/14; 9.10.2010, 3 AZR 539/10; zit. nach juris).
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16
    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchssteller (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 29.8.2012, 10 AZR 571/11; zit. nach juris).
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16
    Betriebsrentenregelungen dürfen diesbezüglich differenzieren (BAG, 30.11.2010, 3 AZR 754/08, zit. nach juris).
  • BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 184/87

    Mißbrauch - Insolvenzsicherung - Rentenerhöhung - Anpassung - Wegfall des

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16
    Die Arbeitgeberin darf auch die Folgen einer verweigerten Anpassung für das Ansehen seines Unternehmens und die Kreditfähigkeit im Rahmen seiner Ermessensentscheidung berücksichtigen (BAG, 15.4.2014, 3 AZR 51/12; 29.11.1988, 3 AZR 184/87; zit. nach juris).
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.04.2016 - 7 Sa 7/16
    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG, 15.4.2014, 3 AZR 288/12; 12.11.2013, 3 AZR 356/12; zit. nach juris).
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 17 Sa 2270/97

    Einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Verpflichtung zur

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen

    Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. April 2016 - 7 Sa 7/16 - teilweise aufgehoben.
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